Rechte und Pflichten des Vorgabenausschuss

Der Vorgabenausschuss ist ein Ausschuss, der von jedem DGV-Mitglied, den LGV und dem DGV zu bilden ist, um die Bestimmungen des DGV-Vorgabensystems umzusetzen und anzuwenden.


Rechte und Pflichten des Vorgabenausschusses

14.1 Der Vorgabenausschuss stellt sicher, dass der Name eines Spielers vor Antritt zu jedem vorgabenwirksamen Wettspiel bzw.vor einem Extra Day Score (EDS) erfasst bzw. festgehalten wird, sodass gewährleistet ist, dass das erzielte Ergebnis bei der Vorgabenverwaltung berücksichtigt wird.

Der Vorgabenausschuss hat, soweit zumutbar, dafür zu sorgen,dass alle vorgabenwirksamen Ergebnisse der spielberechtigten Mitglieder bzw. sonst Spielberechtigten, für die das DGV-Mitglied Heimatclub ist, zu seiner Kenntnis gelangen. Hierzu stellt er, soweitmöglich, den Rücklauf ausgegebener Zählkarten und/oder den Erhalt von Ergebnislisten sicher, die die zur Vorgabenverwaltung notwendigen Informationen enthalten.

14.2 Der Vorgabenausschuss errechnet stets unverzüglich nach Kenntnisnahme eines vorgabenwirksamen Ergebnisses die DGV-Stammvorgabe für den betroffenen Spieler und sorgt für eine geordnete Aufzeichnung der DGV-Stammvorgabe (Vorgabenstammblatt). Um den jederzeitigen Nachweis der DGV Stammvorgabe zu ermöglichen, gibt der Vorgabenausschuss des Heimatclubs die DGV-Stammvorgaben aller Mitglieder/Spielberechtigten ständig an gut sichtbarer Stelle bekannt. Geänderte DGV Stammvorgaben sind unverzüglich durch Aushang bekannt zu geben und unverzüglich der Intranet-Datenbank (Server) zu übermitteln.

14.3 Der Vorgabenausschuss sorgt dafür, dass alle vorgabenwirksamen Ergebnisse, die zu seiner Kenntnis gelangen, in chronologischer Reihenfolge zur Vorgabenverwaltung berücksichtigt werden. Bietet ein DGV-Mitglied innerhalb einesKalenderjahres keine vorgabenwirksamen Wettspiele über neun Löcher an, so kann sein Vorgabenausschuss die Eintragung auswärtserzielter Ergebnisse über neun Löcher in diesem Jahr generell ablehnen.

14.4
Ausschließlich der Vorgabenausschuss des Heimatclubs führt für spielberechtigte Mitglieder die DGV-Vorgabe und erstellt dazu ein Vorgabenstammblatt für jede dieser Personen mit dem in Anhang Ziffer 14./1 vorgegebenen Inhalt.

14.5 Der Vorgabenausschuss übernimmt eine ordnungsgemäß nachgewiesene DGV-Stammvorgabe einesSpielers, wenn das DGV-Mitglied neuer Heimatclub des Spielers wird, so, wie sie besteht (Ausnahme:Ziffer 14.11), in die Vorgabenverwaltung (er ist berechtigt, auch Clubvorgaben zu übernehmen). Der Vorgabenausschuss des bisherigen Heimatclubs eines Spielers übergibt dazu eine Kopie des aktuellen Vorgabenstammblattes des Spielers an den neuen Heimatclub. Diese Regelung gilt sinngemäß für Vorgaben, die im Ausland im Bereich der EGA geführt werden. In anderen Fällen soll der Übernahme eine Prüfung gemäß Ziffer 24. vorausgehen.

14.6 Der Vorgabenausschuss ist zuständig für die Sperrung bzw. Aberkennung von DGV-Vorgabengemäß Ziffer 22. und die Herauf bzw. Herabsetzung von DGV-Vorgabengemäß Ziffer 24. Er meldet Einzelheiten einer Herabsetzung nach Ziffer 24.6 dem Heimatclub des Spielers.

14.7
Der Vorgabenausschuss hat das Recht, bevor ein vorgabenwirksames Wettspiel begonnen hat, dieses als „nicht vorgabenwirksam“ zu deklarieren (nach Beginn richtet sich die Vorgabenwirksamkeit nach Ziffer 16.). Hinweis: Ein Vorgabenausschuss soll ein Wettspiel nicht als „nichtvorgabenwirksam“ erklären, nur um die Regelungen des DGV Vorgabensystems dadurch zu umgehen. Dies würde gegen die Grundlagen des Vorgabensystems verstoßen, das von jedem Spieler so viele vorgabenwirksame Ergebnisse wie möglich erwartet.

14.8 Der Vorgabenausschuss meldet den Heimatclubs auswärtiger Spieler stets unverzüglich alle vorgabenwirksamen Ergebnisse einschließlich „No Return“, die in einem vorgabenwirksamen Wettspiel des ausrichtenden DGV-Mitglieds erzielt wurden, mit Angabe von Datum, Ort, Course-Rating-Wert, Slope-Wert und Par einschließlich der Art des Spiels sowie Brutto- und Nettoergebnis und der für die Vorgabenfortschreibung notwendigen Stableford-Nettopunkte. Bei Mehrrunden-Wettspielen ist (wegen der Abschnitt 4 Vorgabenberechnung 28 Regelung in Ziffer 21.7) darauf zu achten, dass erzielte Stableford-Nettopunkte und die zur Vorgabenberechnung zu übermittelnden nicht übereinstimmen müssen. Als Meldung im Sinne von 14.8 gilt auch die Übermittlung der Ergebnisse über das DGV-Intranet.

14.9 Der Vorgabenausschuss ist für die Wiederzuerkennung einer DGV Vorgabegemäß Ziffer 23. verantwortlich.

14.10 Der Vorgabenausschuss überprüft nach Abschluss der Saison die DGV-Vorgaben der Mitglieder/Spielberechtigten, deren Vorgabe er führt, gemäß Ziffer 25.

14.11 Werden Stammvorgaben in die Vorgabenverwaltung eines DGV Mitglieds übernommen, die nicht auf Basis eines Course- Rating- und Slope-Systems erspielt wurden, so erfolgt keine weitere Konvertierung. Der Vorgabenausschuss überprüft nach Vorliegen der ersten Ergebnisse, ob eine Veränderung der Vorgabe erforderlich ist.

Textauszug aus den Vorgaben- und Spielbestimmungen
EGA Handicap System (DGV-Vorgabensystem) 2007 - 2011