Spiel-, Platz-, Haus- und Kleiderordnung

verabschiedet in der Vorstandssitzung am 06.06.2016 des Golfclub Bad Wörishofen e.V.


Allgemein

Der Spielbetrieb auf dem Golfplatz des GC Bad Wörishofen unterliegt den Golfregeln des Royal-and Ancient Golf Club of St. Andrews und den Vorgaben-und Spielbestimmungen des World Handicap Systems in den jeweils gültigen Fassungen, sowie den Platzregeln des Golfclub Bad Wörishofen.

Die Spiel-, Platz-, Haus- und Kleiderordnung soll dazu beitragen, den Clubmitgliedern und Gästen das Spielen entsprechend den Verhaltensregeln zu ermöglichen und sich Ärger über unnötige Platz- und Etiketteverstöße zu ersparen.

Verstöße gegen die Spiel-, Platz-, Haus- und Kleiderordnung werden geahndet, siehe nachfolgende Ziff.5 . Bitte vermeiden Sie deshalb im beiderseitigen Interesse unangenehme Situationen.


1. Spielordnung

1.1 Starten ist grundsätzlich nur von der Bahn 1 erlaubt. Das Einspielen von der Bahn 1 auf Bahn 10 ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, im Einzelfall hat ein Marshall dies genehmigt. Das Einspielen von anderen Bahnen als Bahn 17 auf die 18 ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, im Einzelfall hat ein Marshall dies genehmigt. 

1.2. Greenfeespieler lösen vor Antritt der Runde ihr Greenfeeticket im Sekretariat und bringen dieses sichtbar an ihrem Bag an. Alte Tickets bitte abnehmen.

1.3. Spieler, die keine 18 Löcher spielen oder abkürzen, verlieren sämtliche Rechte gegenüber Spielern, die ihre volle Runde spielen. Einschneiden ist untersagt.

1.4. Schnelleren Flights ist das Durchspielen zu ermöglichen, wenn eine Bahn frei ist. (Unabhängig von der Anzahl der Spieler im Flight).

1.5. Einzelspieler haben KEIN Durchspielrecht!

1.6. Begleitpersonen dürfen nur mitgenommen werden, wenn gewährleistet ist, dass diese das Spiel der anderen Golfer nicht stören. Bei Turnieren nur nach Absprache mit der Turnierleitung und den Mitspielern.

1.7 Aus Rücksicht und im Interesse der Mitspieler wird gebeten, Mobiltelefone auf dem Platz nur in wirklich dringenden Fällen zu benutzen.


2. Platzordnung
  
2.1. Platzarbeiten haben immer Vorrecht. Bei Mäharbeiten ist zu warten, bis die Bahn frei ist oder durchgewunken wird. Bei längeren Arbeiten (wird extra angezeigt), ist der Ball aufzuheben und zügig zur nächsten Bahn zu gehen. Für mutwillige oder grobfahrlässige Gefährdung der Arbeiter haftet der Spieler. (Schadensersatz, Platzverweis).

2.2. Keine Probeschläge auf den Abschlägen oder in Richtung anderer Personen.

2.3. Vor Verlassen des Bunkers ist dieser mit dem Rechen sorgfältig zu harken.

2.4. Divots sind zurückzulegen und festzutreten.

2.5. Jeder Spieler ist verpflichtet seine Pitchmarken am Grün auszubessern.

2.6. Nicht mit Trollys oder Cars auf Abschlägen, Vorgrüns und zwischen Grüns und Bunker fahren!

2.7. Fahnenstangen sind vorsichtig auf das Grün zu legen und nicht aus großen Höhen fallen zu lassen; Golftaschen sind seitlich vom Grün abzustellen.

2.8. Hunde sind an der Leine zu führen. Exkremente des Hundes sind vom Besitzer sofort zu beseitigen.

2.9. Es ist nicht gestattet, dass zwei Spieler oder auch mehrere zusammen aus einem Bag spielen.

2.10. Maximal besteht ein Flight aus 4 Personen.

2.11. Das Spielen mit Range-Bällen auf dem Platz ist strikt verboten.

2.12. Raucher haben entweder einen Aschenbecher mitzuführen, oder ihre Zigarettenreste in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Nicht auf den Platz werfen!


3. Hausordnung

Das Clubhaus dient allen Mitgliedern (und Gästen) zur Entspannung und Erholung. Voraussetzung dafür ist gegenseitige Rücksichtnahme.

3.1. Die Öffnungszeiten des Clubhauses, Sekretariats, Pros-Shops und des Restaurants werden durch Anschlag und im Internet bekannt gegeben und richten sich nach der Jahreszeit.

3.2. Von allen Mitgliedern und Gästen wird erwartet, dass sie die Clubräume in gepflegter Kleidung betreten.

3.3. Im Interesse der Mitglieder und Gäste ist auf Reinlichkeit und Ordnung auf dem gesamten Clubgelände, insbesondere in den Garderobenräumen zu achten. Es wird gebeten, Beanstandungen dem Gastronomen oder dem Sekretariat zu melden.

3.4. Die Benutzung der Umkleideräume ist nur Golfspielern/innen erlaubt. Dort gilt Rauchverbot, wie auch im Sekretariat und den Caddyräumen. Die Duschen dürfen nur nach vorausgegangener sportlicher Betätigung auf unserem Platz/Übungsanlagen benutzt werden.

3.5. Clubeigene Handtücher dürfen weder auf den Platz mitgenommen noch in den Garderobenkästen aufbewahrt werden. Benützte Handtücher sind in den entsprechenden Körben abzulegen.

3.6. Den Anordnungen des Clubsekretariats und der Aufsichtsorgane sind Folge zu leisten.


4. Kleiderordnung

Der Golfclub legt Wert auf ordentliche und der Sportausübung angemessene Kleidung. Nicht dazu gehören zerrissene oder löchrige Bekleidungsstücke, auch soweit sie in solchem Zustand neu gekauft werden können. Ebensowenig sind Jogginghosen oder –anzüge zugelassen.

4.1. Hemden/Oberteile
Herren: Golfhemden müssen einen Kragen, bzw. einen Rollkragen und Ärmel aufweisen. Kragenlose Hemden sowie T-Shirts aller Art sind nicht gestattet.
Damen: Kragenlose Hemden und Tops müssen über Ärmel verfügen. Ärmellose Hemden und Tops müssen Kragen aufweisen. Der Ausschnitt muss maßvoll sein. Rückenfreie Oberteile sind nicht erwünscht.

4.2. Hosen/Röcke Kurze Herrenhosen müssen bis zum Knie reichen. Badeshorts sind nicht gestattet. Golfröcke sind zulässig, Hotpants unerwünscht.

4.3. Schuhe Es sind nur Golfschuhe mit Softspikes oder Noppen erlaubt.


5. Einhaltung und Überwachung

Die Verhaltensregeln der vorstehenden Ziff. 1. bis 4. gelten für alle Golfer, für deren Caddies sowie für begleitende Personen.

Die Marshalls sind vom Vorstand ausdrücklich ermächtigt, sämtliche Regeln zu überwachen und ggf. ad hoc auf Verstöße zu reagieren. Dazu zählt insb. die Möglichkeit, zu ermahnen, zu verwarnen und bei groben oder wiederholten Verstößen für den aktuellen Tag ein Platzverbot auszusprechen. Hierzu ist auch jedes einzelne Vorstandsmitglied berechtigt.

Den Anweisungen der Marshalls oder eines Mitglied des Vorstandes ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen sind dem Gesamtvorstand vorzulegen. Sie gelten als „vereinschädigendes Verhalten“ im Sinne von § 6 Abs (3) der Vereinsatzung.

Verstöße gegen die Kleiderordnung können zu einem Platzverweis führen. Einen solchen aussprechen können die Marshalls, der Clubmanager und die Mitglieder des Vorstandes.

Der Platzverweis gilt als aufgehoben, sobald die beanstandete Kleidung gewechselt wurde.


6. Haftungsausschluß

Der Verein haftet keinesfalls für Unfälle und Verletzungen, die sich auf der Anlage ereignen, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Ferner ist jegliche Haftung für abhanden gekommene Gegenstände sowie mögliche Beschädigungen oder Verletzungen durch verirrte Golfbälle ausgeschlossen.

für den Vorstand : Peter Ried, Präsident


Golfclub Bad Wörishofen e.V.

Schlingener Straße 27
87668 Rieden

Telefon 08346 / 77 7
Fax 08346 / 16 16
info (at) gc-bw.de

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Anfahrt

Staatsstraße 2015, Abfahrt Schlingen Süd oder Nord.

In Schlingen beschilderte Abzweigung bei der Kirche über die Wertach nach Rieden.

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