Rechte und Pflichten des Handicapausschuss
Der Handicapausschuss des Heimatclubs unterstützt den DGV bei der Beurteilung und Führung der Handicap-Indizes der Heimatclubmitglieder.
Den Handicapausschuss bilden:
Michael Galanis ; Thomas Kollmann ; Oliver Kuhn
Grundlagen der Regel:
Der DGV spielt eine wesentliche Rolle bei der Kontrolle des Handicap Index eines Spielers. Er kann Handicaps verändern, wenn dies angebracht erscheint. Diese Maßnahmen stellen sicher, dass Spieler von Golfclub zu Golfclub fair und einheitlich behandelt werden.
Der Handicapausschuss des Heimatclubs unterstützt den DGV bei der Beurteilung und Führung der Handicap-Indizes der Heimatclubmitglieder.
Der Spielleitung eines Turniers kommt eine ebenso wichtige Rolle beim Verfassen einer angemessenen Ausschreibung für alle teilnehmenden Spieler zu.
7.1 DGV und Handicapausschuss des Heimatclubs
7.1a Durchführen einer Handicapüberprüfung und Anpassen eines Handicap Index
(i) Handicapüberprüfung
Der DGV muss eine Überprüfung des Handicap Index eines Spielers nach dem in Anhang D beschriebenen Verfahren durchführen.
Die Handicapüberprüfung muss jährlich durchgeführt werden.
Eine Handicapüberprüfung darf jederzeit auf Bitte des Spielers oder Anregung eines anderen Spielers vorgenommen werden.
Vor einer Korrektur des Handicap Index eines Spielers berücksichtigt der DGV sorgfältig alle verfügbaren Informationen, einschließlich:
Wurde das Spielpotenzial des Spielers von einer vorübergehenden oder dauerhaften Verletzung oder Krankheit betroffen, die sich erheblich auf den fairen Wettbewerb mit anderen Spielern auswirkt?
Alle früheren Handicaps des Spielers.
Steigt oder sinkt das Spielpotenzial des Spielers erheblich?
Spielt der Spieler in verschiedenen Spielformen oder -formaten deutlich unterschiedlich, zum Beispiel in Turnieren und in registrierten Privatrunden, in handicaprelevanten Spielformen und in nicht handicaprelevanten Spielformen?
Darf angenommen werden, dass der Spieler einen ungerechtfertigten Vorteil erlangen wollte?
Für Spieler mit einem Handicap Index über 35,9 wird keine jährliche Überprüfung durchgeführt, was jedoch das Recht des DGV nicht berührt, eine durch den Handicapausschuss des Heimatclubs vorgeschlagene Anpassung des Handicap Index nach Ziffer 7.1a vorzunehmen.
Bei Spielern mit einem Handicap Index von 2,0 oder höher überträgt der DGV die endgültige Entscheidung an den Handicapausschuss des Heimatclubs. Die Umsetzung erfolgt danach durch den DGV.
Bei Spielern mit einem Handicap Index von kleiner 2,0 entscheidet der DGV endgültig über eine eventuelle Anpassung, jedoch nicht ohne dem Spieler Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
(ii) Anpassen eines Handicap Index.
Der DGV muss das beste Verfahren für eine Anpassung des Handicap Index des Spielers bestimmen. Dies kann sein:
Neufestsetzen des Handicap Index durch Anpassung jedes der neuesten 20 Score Differentials im Stammblatt, um den gewünschten Handicap Index zu erhalten, der den von dem Spieler gezeigten Fähigkeiten besser entspricht.
Dies würde eine fortlaufende Veränderung des Handicap Index ermöglichen, sobald weitere Ergebnisse eingereicht werden.
Befinden sich weniger als 20 Ergebnisse im Stammblatt des Spielers, wird die Anpassung auf alle erfassten Score Differentials angewandt.
Der DGV kann die Anpassung jederzeit zurücknehmen, wenn diese nicht länger begründet erscheint.
Oder:
Fixieren des Handicap Index für eine bestimmte Zeit auf einen vom DGV gewählten Wert.
Während dieser Zeit wird der Handicap Index eines Spielers nicht aktualisiert, wenn neue Ergebnisse eingereicht werden, es sei denn, der Handicap Index wäre nur fixiert worden, um ein Ansteigen zu verhindern.
Der DGV kann die Fixierung während dieses Zeitraums jederzeit aufheben und die Ergebnisse im Stammblatt des Spielers zur Berechnung des Handicap Index verwenden.
Jeglicher Anpassungswunsch des Handicap Index eines Spielers durch das DGV-Mitglied infolge einer individuellen Handicapüberprüfung muss
dem DGV zur Entscheidung vorgelegt werden,
dem Spieler durch den Heimatclub vorab zur Kenntnis gegeben und ihm Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegenüber seinem Handicapausschuss gegeben werden,
mindestens einen ganzen Schlag nach oben oder unten betragen,
höchstens 5 Schläge über dem Handicap Index betragen, falls nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen. Solche Umstände könnten einen Spieler mit einer langfristigen Krankheit oder Verletzung betreffen, die ihn davon abhalten, Golf auf seinem früher erreichten Niveau zu spielen.
7.1a/2 - Vorschlag zur Anpassung des Handicaps für einen verletzten Spieler muss auf Grundlage der Ergebnisse geschehen, die nach der Verletzung eingereicht wurden
Der Handicapausschuss sollte nur dann erwägen, den Handicap Index eines Spielers wegen einer Verletzung zur Veränderung vorzuschlagen, nachdem ein oder mehrere handicaprelevante Ergebnisse nach Eintreten der Verletzung eingereicht wurden.
Falls nach dem Einreichen einiger Ergebnisse bekannt wird, dass die Verletzung die Spielfertigkeit des Spielers dauerhaft beeinflusst, kann es angebracht sein, die vor der Verletzung erzielten Stammblatteinträge des Spielers nicht mehr zu berücksichtigen und einen neuen Handicap Index nur auf Basis der Ergebnisse nach der Verletzung festzusetzen (siehe Regel 5.2a).
7.1b Festsetzen eines Penalty Scores
Versäumt es der Spieler, rechtzeitig ein Ergebnis aus einer handicaprelevanten Spielform einzureichen, muss der Handicapausschuss des Heimatclubs den Grund in Erfahrung bringen und entsprechend reagieren.
(i) Bei sachlich gerechtfertigtem Grund für das Nichteinreichen eines Ergebnisses.
Der Handicapausschuss des Heimatclubs des Spielers muss feststellen, ob der vom Spieler genannte Grund für das Nichteinreichen eines Ergebnisses gerechtfertigt ist und er diesen anerkennt.
Berechtigte Gründe können insbesondere sein:
eine plötzlich auftretende Verletzung oder Krankheit,
ein Notfall,
gefährliche Wetterbedingungen.
Stellt der Heimatclub oder die Spielleitung fest, dass der Spieler einen berechtigten Grund für die Nichtbeendigung der Runde hatte, gibt es zwei Möglichkeiten:
Möglichkeit 1 - Das Ergebnis wird gewertet.
Hat der Spieler seine Runde nicht beendet, aber hat er die Mindestanzahl von zehn Löchern für handicaprelevante Ergebnisse über 18 Löcher gespielt, wird das Ergebnis zur Handicapberechnung gewertet (siehe Regel 3.2).
Möglichkeit 2 - Das Ergebnis wird nicht gewertet.
Hat der Spieler seine Runde nicht beendet und hat er nicht die Mindestanzahl von zehn Löchern über 18 Löcher bzw. 9 Löcher in einer Runde über 9 Löcher gespielt, wird das Ergebnis nicht zur Handicapberechnung gewertet.
(ii) Kein sachlich gerechtfertigter Grund für das Nichteinreichen des Ergebnisses.
Der Handicapausschuss muss feststellen, ob der vom Spieler genannte Grund für das Nichteinreichen eines Ergebnisses gerechtfertigt ist.
Nicht gerechtfertigte Gründe können unter anderem sein:
Ein Abbruch der Runde soll dazu führen, dass ein möglicherweise zu niedriges Ergebnis nicht zu einer zu starken Reduzierung des Handicap Index führt.
Ein Abbruch der Runde soll dazu führen, dass ein möglicherweise hohes Ergebnis nicht zum Ansteigen des Handicap Index führt.
(Versuchte Manipulation des Handicap Index.)
Kommt der Handicapausschuss zu dem Schluss, dass ein Spieler sein Ergebnis nicht eingereicht hatte, um einen unfairen Vorteil zu erlangen, sollte er überlegen, den Handicap Index des Spielers außer Kraft zu setzen und/oder einen angemessenen Penalty Score einzutragen (hoch oder niedrig, je nach Anlass).
Ist das Ergebnis der abgebrochenen Runde des Spielers zu ermitteln, nachdem er mindestens die festgesetzte Mindestanzahl von zehn Löchern in einer 18-Löcher-Runde erzielt hat, ist das Ergebnis zur Handicapberechnung heranzuziehen.
Wurde bereits ein Penalty Score für diese Runde eingetragen und erfährt der Handicapausschuss später von dem tatsächlichen Ergebnis des Spielers, sollte auch das tatsächliche Ergebnis in das Stammblatt des Spielers eingetragen werden. Der Handicapausschuss ist berechtigt, den Penalty Score im Stammblatt des Spielers zu belassen oder ihn löschen zu lassen.
Der Handicapausschuss darf auch disziplinarische Maßnahmen (nach Haus- und Platzordnung des DGV-Mitglieds) für Spieler in Erwägung ziehen, die wiederholt Scorekarten nicht einreichen oder Runden nicht beenden.
7.1c Außerkraftsetzen eines Handicap Index
Der Handicapausschuss des Heimatclubs eines DGV-Mitglieds oder der DGV dürfen den Handicap Index eines Spielers außer Kraft setzen, wenn dieser absichtlich oder wiederholt gegen seine Pflichten aus den Handicap-Regeln verstößt (siehe Anhang A).
Der Handicap Index eines Spielers darf nur außer Kraft gesetzt werden, wenn der Spieler darüber informiert wurde und eine Gelegenheit zur Stellungnahme gegenüber dem Handicapausschuss oder dem DGV hatte. Gegen ein Außerkraftsetzen des Handicap Index kann der Spieler innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme Berufung beim Handicapausschuss des DGV einlegen. Dieser entscheidet endgültig.
Ein Spieler muss über die Dauer der Außerkraftsetzung des Handicap Index sowie alle weiteren Auflagen informiert werden.
7.1d Wiederzuerkennung eines Handicap Index
Wurde der Handicap Index des Spielers für einen gewissen Zeitraum außer Kraft gesetzt, muss er anschließend wiederzuerkannt werden. Um den neuen Handicap Index des Spielers festzulegen, muss berücksichtigt werden:
Den Handicap Index so zuzuerkennen, als ob der Spieler gerade mit Golf beginnt (sofern keine alten Ergebnisse vorhanden sind) oder
Wiederzuerkennung des Handicap Index auf einen Wert, den der Handicapausschuss als repräsentativ für die von dem Spieler gezeigten Fähigkeiten ansieht (sofern nur 1-5 alte Ergebnisse aus den letzten vier Jahren vorhanden sind),
den letzten erfassten Handicap Index wiederzuerkennen (sofern mindestens 6 alte Ergebnisse aus den letzten vier Jahren vorhanden sind).
Es wird dringend empfohlen, dass der Handicapausschuss in allen Fällen den Handicap Index des Spielers sorgfältig über mehrere Runden beobachtet und bei Bedarf entsprechende Anpassungen vornimmt.
7.2 Spielleitung
7.2a Ausschreibung
Die Spielleitung eines Turniers darf in der Ausschreibung Obergrenzen für die Teilnahme setzen. Zum Beispiel:
Einen höchsten Handicap Index für die Teilnahme oder zur Anrechnung in dem Turnier.
Ein höchstes Playing Handicap.
Für die Neuberechnung des Handicap Index des Spielers nach dem Turnier, zu dem die Spielleitung das höchste Handicap begrenzt hatte, wird das volle nicht eingeschränkte Course Handicap des Spielers zur Berechnung des gewerteten Bruttoergebnisses herangezogen.
Zur Vereinfachung der Turnierabwicklung darf die Spielleitung eines Turniers über mehrere Runden am gleichen oder aufeinanderfolgenden Tagen in der Ausschreibung des Turniers bestimmen, dass der Handicap Index des Spielers für die Dauer des Turniers unverändert bleibt.
7.2b Andere Maßnahmen
Die Spielleitung eines Turniers darf sich in der Ausschreibung vorbehalten,
das Playing Handicap eines Teilnehmers anzupassen, wenn es Grund zur Annahme gibt, dass der Handicap Index des Spielers nicht die gezeigten Fähigkeiten widerspiegelt.
vor dem ersten Start festzulegen, dass die Ergebnisse bei außergewöhnlich schlechten Platzverhältnissen nicht zur Handicapberechnung berücksichtigt werden. Für diese Maßnahme muss von Mai bis September vorab durch die Spielleitung die Zustimmung des DGV eingeholt oder ausnahmsweise nachträglich beantragt werden.