ALLGEMEINE Rahmenausschreibung
SPIELBEDINGUNGEN
Diese Rahmenausschreibung gilt für alle Vereinsturniere und jede registrierte Privatrunde (RPR). Regelungen in den Einzelausschreibungen haben Vorrang. Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes und den aktuellen Platzregeln des GC Bad Wörishofen e.V. Das Turnier wird nach dem World Handicap System ausgerichtet. Zur Vereinfachung wird die Bezeichnung Spieler synonym für Spieler und Spielerin verwendet.
Spielausschuss
Christoph Hirschvogel ; Thomas Kollmann ; Alan Brown ; Oliver Kuhn
BÄLLE
Es bestehen keine Beschränkungen auf Marken und Typen.
VERFAHREN ZUM UNTERBRECHEN UND ZUR WIEDERAUFNAHME DES SPIELS
Eine Spielunterbrechung in einer gefährlichen Situation wird durch einen langen Ton einer Sirene bekannt gegeben. Alle anderen Unterbrechungen werden durch drei aufeinanderfolgende Töne einer Sirene bekannt gegeben. In beiden Fällen wird die Wiederaufnahme des Spiels durch zwei kurze Töne bekannt gegeben. (Regel 5.7b)
Das Recht des Spielers, sein Spiel bei Blitzgefahr eigenverantwortlich zu unterbrechen bleibt unberührt. (Regel 5.7)
ÜBEN/NACHPUTTEN
Am Tag eines Zählspielturniers darf der Spieler vor der Runde nicht auf dem Platz üben, außer dass der Spieler Putten oder Chippen auf oder nahe des für ihn ersten Abschlages und auf jedem Übungsbereich einschließlich dem Kurzplatz üben darf. Ein Spieler darf nach Abschluss des Spiels seiner letzten Runden an diesem Tag auf dem Platz üben. (Regel 5.2b)
UNANGEMESSENE VERZÖGERUNG, LANGSAMES SPIEL, "READY GOLF"
Der Spieler muss ohne unangemessene Verzögerung und in Übereinstimmung mit jeder von der Spielleitung für das Spieltempo ggf. erlassenen Richtlinie spielen. Zwischen der Beendigung eines Lochs und dem Abspielen am nächsten Abschlag darf der Spieler das Spiel nicht unangemessen verzögern. (Regel 5.6)
Dem Spieler ist es erlaubt und er wird ermutigt, in sicherheits- und verantwortungsbewusster Weise außerhalb der Reihe zu spielen ("Ready Golf"), um das Spiel zu beschleunigen. (Regel 5.6b (2) und Regel 6.4b (2))
MOTORISIERTE GOLFWAGEN
Die Benutzung von motorisierten zweisitzigen Golfwagen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Die Spielleitung kann jedoch in Ausnahmefällen die Benutzung von solchen Golfwagen genehmigen, wenn der Spieler sonst nicht in der Lage wäre, das Wettspiel über 18 Löcher zu spielen.
ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATIONSMITTEL
Das Mitführen von sende- und /oder empfangsbereiten elektronischen Kommunikationsmitteln während des Turniers ist erlaubt. (Regel 4.3a (4))
Der Spieler soll sich aber bewusst sein, dass deren Benutzung während des Spiels störend und rücksichtslos sein kann. Stellt die Spielleitung eine Störung des Spielbetriebs oder anderer Spieler durch die Benutzung eines solchen Gerätes durch einen Spieler oder Caddie fest, so kann die Spielleitung hierin einen schwerwiegendes Fehlverhalten sehen und den Spieler disqualifizieren. (Regel 1.2)
ELEKTRONISCHE ENTFERNUNGSMESSER
In einem Turnier darf der Spieler elektronische Entfernungsmesser benutzen. Funktionen zum Abschätzen oder Messen anderer Umstände, die das Spiel des Spielers beeinflussen können, z.B. Höhenunterschiede, Windgeschwindigkeit, Empfehlungen zur Schlägerwahl, dürfen nicht benutzt werden. (Regel 4.3a (1))
Strafen für ersten Verstoß durch einzelne Handlung oder zusammenhängende Handlung: Grundstrafe Strafe für zweiten Verstoß ohne Bezug zum ersten Verstoß: Disqualifikation
TEILNAHMEBERECHTIGUNG/MELDUNG
Teilnahmeberechtigt sind Amateure die Mitglied eines dem DGV angeschlossenen Vereins sind, Amateure anerkannter ausländischer Golfclubs, sowie VcG Spieler. Spieler auswärtiger Clubs müssen am Tag des Wettspiels ihre DGV-Stammvorgabe durch Vorlage eines aktuellen Vorgabenstammblattes nachweisen.
Die Meldung ist durch Eintragung am "Schwarzen Brett", Online auf unserer Homepage bzw. über pc-caddie oder schriftlich per Mail bzw. Fax vorzunehmen. Ist die Anzahl der Teilnehmer eines Turniers begrenzt, so werden die Meldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Allgemeiner Meldeschluss ist zwei Tage vor dem Turnier, 16:00 Uhr, soweit die Einzelausschreibung keine andere Frist vorsieht.
NENNGELD/MELDEGEBÜHR
Das Nenngeld wird für jedes Turnier gesondert bekannt geben. Ein Rücktritt von der gemeldeten Turnierteilnahme ist bis zum Meldeschluss kostenfrei möglich. Spieler, die ihre Teilnahme nach Meldeschluss absagen oder nicht zum Turnier antreten, sind von der Zahlung des Nenngeldes nicht befreit.
ZUSAMMENSTELLEN VON SPIELERGRUPPEN/ABSPIELZEIT
Die Startaufstellung wird von der Spielleitung im freien Ermessen bestimmt. Die Startzeiten und Spielergruppen werden am Vortag des Wettspiels durch Aushang der Startliste im Sekretariat und Veröffentlichung auf unserer Homepage bzw. über pc-caddie bekannt gegeben, bzw. können telefonisch unter den Rufnummern 08346/777 erfragt werden.
ZÄHLERBESTIMMUNG
Soweit die Zählerbestimmung nicht durch Computerausdruck oder durch den Starter erfolgte, ist es den Spielern freigestellt, wie die Karten getauscht werden.
ABGABE VON ZÄHLKARTEN
Zählkarten sind unmittelbar nach Beendigung der Runde im Clubsekretariat abzugeben. Die Zählkarte gilt als abgegeben, wenn der Spieler das Sekretariat verlassen hat.
ENTSCHEIDUNG BEI GLEICHEN ERGEBNISSEN (STECHEN)
Lochspiel:
Endet ein Lochspiel gleich, so ist es Loch für Loch weiterzuspielen, bis eine Partei ein Loch gewinnt. Das Stechen beginnt an dem Loch, an dem das Lochspiel begann. Im Vorgabe-Lochspiel werden die Vorgabeschläge wie in der vorgeschriebenen Runde angerechnet.
Zählspiel:
Soweit die Einzelausschreibung keine speziellere Regelung vorsieht, erfolgt bei allen übrigen Zählspielen (mit und ohne Vorgabe) ein "Kartenstechen" unter Zugrundelegung von neun der gespielten Löcher, deren Auswahl nach dem Schwierigkeitsgrad entsprechend der Vorgabenverteilung (1,18,3,16,5,14,7,12,9) erfolgt. Bei weiterer Gleichheit zählen die 6 Löcher mit dem Schwierigkeitsgrad (1,18,3,16,5,14) danach (1,18,3) und schließlich das schwerste Loch. Bei weiterer Gleichheit entscheidet das Los (= Zufall der Ergebnisliste).
ENTSCHEIDUNG IN STRITTIGEN FÄLLEN
Die Mitglieder der Spielleitung und ggf. die Platzrichter werden in der Startliste des jeweiligen Turniers bekannt gegeben. Ist ein Platzrichter von der Spielleitung bestimmt, so ist seine Entscheidung endgültig.
Ist kein Platzrichter eingeteilt oder zur Stelle, so müssen die Spieler jede strittige oder zweifelhafte Einzelheit bezüglich der Regeln der Spielleitung vortragen, deren Entscheidung endgültig ist. Gelangt die Spielleitung nicht zu einer Entscheidung, so muss sie die strittige oder zweifelhafte Einzelheit dem Regelausschuss des DGV vortragen werden, dessen Entscheidung endgültig ist.
Wurde die strittige oder zweifelhafte Einzelheit durch die Spielleitung nicht dem DGV vorgetragen , so sind der oder die Spieler berechtigt, durch den Golfclub Bad Wörishofen eine bestätigte Sachdarstellung beim DGV vorzutragen, um eine Stellungnahme bezüglich der Richtigkeit der getroffenen Entscheidung zu erhalten.
PREISE
Die Anzahl und die Vergabemodalitäten der Turnierpreise ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung. Den Gewinnern stehen mit Einschränkung der Regelung "Brutto vor Netto" alle gewonnenen Preise zu.
BEENDIGUNG DES TURNIERS
Lochspiel: Das Ergebnis eines Lochspiels ist mit dessen Veröffentlichung auf dem offiziellen Scoreboard des Lochspielturniers endgültig.
Zählspiel:
Das Turnier ist mit dem Aushang der Ergebnisliste bzw. Bekanntgabe auf unserer Homepage nach der Siegerehrung beendet.
ÄNDERUNGSVORBEHALT
Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1. Start das Recht, die Ausschreibung zu ändern. Nach dem 1. Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig.
INFORMATIONEN ZUR VERARBEITUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN
DATEN DURCH DEN GC BAD WÖRISHOFEN E.V. IM RAHMEN VON TURNIEREN
Mit der nachfolgenden Darstellung informieren wir Sie umfassend über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch den GC Bad Wörishofen e.V. im Rahmen der Durchführung von Turnieren. Ihre Daten werden dabei zum einen durch uns, sofern erforderlich aber auch durch Dritte verarbeitet. Sollte die Verarbeitung durch Dritte erfolgen, werden Sie auch hierüber im Folgenden Informationen erhalten.
Verarbeitung Ihrer Daten durch den GC Bad Wörishofen e.V.
Im Rahmen der Turnieranmeldung und -durchführung werden personenbezogene Daten (Vorname, Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Bankdaten, EGA-Vorgabe, Club-/Vereinszugehörigkeit, Kaderzugehörigkeit sowie Bild- und Tonaufnahmen) für folgende Zwecke gespeichert und verarbeitet:
• Vor- und Nachname, Heimatclub und EGA-Vorgabe zur Erstellung von Ergebnislisten
sowie darüber hinaus die Startzeit der einzelnen Teilnehmer zur Erstellung von Startlisten
• Vor- und Nachname, Heimatclub und EGA-Vorgabe zur Veröffentlichung im Internet
auf Seiten des GC Bad Wörishofen e.V., wie z.B. www.golfclub-bad-woerishofen.de
und Facebook GC Bad Wörishofen e.V., im Rahmen von Berichterstattungen
• Bild- und Tonaufnahmen zur Veröffentlichung in Print- und/oder Onlinemedien (z.B. auf
der Homepage, Facebook) des GC Bad Wörishofen e.V. zu eigenen, nicht kommerziellen
Zwecken (z.B. zur Turnierberichterstattung)
• Bankdaten zur Erhebung der Meldegebühr
• E-Mail-Adresse und Telefonnummer zur Bestätigung der Turnieranmeldung bzw. -abmeldung
und Mitteilung von Turnierinformationen
• E-Mail-Adresse und Telefonnummer zur Mitteilung der Startzeiten
Die vorstehend beschriebenen Datenverarbeitungen erfolgen zum Zwecke der Erfüllung des zwischen Ihnen und dem GC Bad Wörishofen e.V. bestehenden Vertragsverhältnisses im Rahmen der Turnierteilnahme. Insoweit wird auf Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO verwiesen. Die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten sowie Bild- und Tonaufnahmen im Rahmen von Berichterstattungen jeglicher Art beruhen auf dem berechtigen Interesse des GC Bad Wörishofen e.V. an der Darstellung golfsportlicher Ereignisse u.a. zur Förderung des Golfsports, somit auf Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Mit einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im GC Bad Wörishofen e.V. sind ausschließlich die Mitarbeiter und Funktionsträger des GC Bad Wörishofen e.V. befasst. Sofern darüber hinaus Dritte personenbezogene Daten verarbeiten, wie z.B. die Datenweitergabe zur Führung des Stammblattes an den Deutschen Golfverband e.V., geschieht dies im Auftrag und nach den Vorgaben des GC Bad Wörishofen e.V. im Rahmen einer Vereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag (Art. 28 DSGVO).
Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten werden von uns gelöscht, sobald Ihre personen- bezogenen Daten für die beschriebenen Verarbeitungszwecke (in der Regel Turnierdurchführung, Berichterstattung, Archivierung der Ergebnisse etc.) nicht mehr benötigt werden und keine darüber hinausgehenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten - beispielsweise aus rechtlichen und steuerrechtlichen Gründen - bestehen.
Ihre Rechte
Sie können jederzeit von uns Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, insbesondere über die in Art. 15 DSGVO im Einzelnen aufgeführten Informationen, verlangen. Sie haben das Recht, Berichtigung und gegebenenfalls Vervollständigung Sie betreffender unrichtiger oder unvollständiger Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO). Darüber hinaus können Sie das unverzügliche Löschen Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im Einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Sie haben ferner das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. für die Dauer der Prüfung durch uns, wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten eingelegt haben. In den Fällen von Art. 21 DSGVO steht Ihnen ebenfalls ein Widerspruchsrecht zu. Dies vor allen in den Fällen, in denen die Datenverarbeitung auf Art 6 Abs. 1 lit. f) beruht. Sollten Sie der Ansicht sein, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt, sprechen Sie gerne uns oder unseren Datenschutzbeauftragten (Kontaktdaten unten) hierauf an. Sollten wir Ihre Bedenken nicht ausräumen können, können Sie sich an die für den GC Bad Wörishofen e.V. zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
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Um einen bestmöglichen Schutz Ihrer Daten zu gewährleisten, hat der GC Bad Wörishofen e.V. einen Ansprechpartner für den Datenschutz benannt, erreichbar unter info@gc-bw.de.
Änderungen zum Datenschutz
Wir behalten uns vor, die Informationen zum Datenschutz für einen bestmöglichen Schutz Ihrer personenbezogenen Daten anzupassen, sofern geänderte Rechtslagen und technische Standards dies erfordern.